Laut einer Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei gilt ab dem 31.03.2021 die Tragepflicht einer FFP2-Maske in Berlin. Der Senat nimmt die bereits getroffenen Lockerungen nicht zurück. Stattdessen werden die Lockerungen durch Coronatests und die FFP2 Maskenpflicht unterstützt.
Ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis ist die Voraussetzung für den Einkauf im Einzelhandel, wie Kaufhäuser und Einkaufszentren. Dort wird empfohlen den Kunden eine Testmöglichkeit anzubieten. Ausgenommen sind Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Ein negatives Testergebnis muss ebenso bei kulturellen Einrichtungen, dem Friseurbesuch und anderen kosmetischen Einrichtungen vorgezeigt werden.
Die Regelungen betreffen ebenso den Arbeitsalltag. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass maximal 50 Prozent der Bildschirmplätze belegt sind. Außerdem besteht eine Testpflicht mindestens zweimal pro Woche. Dabei kann es sich um Selbsttests unter Aufsicht oder Profischnelltests handeln, welche von medizinisch oder pharmazeutisch geschultem Personal durchgeführt werden. Arbeitnehmer können nach Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Ergebnis anfordern.
Geraten wird auch, sich vor privaten Treffen zu testen. Wenn bei Veranstaltungen in Innenräumen mehr als fünf Personen zusammenkommen, darf das ebenfalls nur unter Nachweis eines negativen Corona-Tests passieren. "Religionsausübung sowie Demonstrationen bleiben davon unberührt", teilte der Senat weiter mit.